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AVR-Bereich
Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1991 · Heft 6 · S. 25 bis 40
Dokument
140071
CareLit-ID
Jahr
1991
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Kuroder Heilverfahren muß von einem Träger der Sozialversicherung, von einem Träger der Tuberkulose-Hilfe oder von einem Beauftragten für die Durchführung der Tuberkulose-Hilfe, von einem Träger einer Altersversorgung einer öffentlichen Verwaltung oder eines Betriebes oder von der Versorgungsbehörde verordnet worden sein.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
AVR
BAT
ZEIT
Tuberkulose
Krankenhaus Umschau
Kulmbach