CareLit Fachartikel
AVR-Bereich
Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1991 · Heft 6 · S. 25 bis 40
Dokument
140071
CareLit-ID
Jahr
1991
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Kuroder Heilverfahren muß von einem Träger der Sozialversicherung, von einem Träger der Tuberkulose-Hilfe oder von einem Beauftragten für die Durchführung der Tuberkulose-Hilfe, von einem Träger einer Altersversorgung einer öffentlichen Verwaltung oder eines Betriebes oder von der Versorgungsbehörde verordnet worden sein.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
AVR
BAT
ZEIT
HÖHE
ARBEITSLEISTUNG
DEUTSCHLAND
WAHRNEHMUNG
BESTATTUNG
ZAHNERSATZ
BLUTSPENDER
ELTERN
GROSSELTERN
GESCHWISTER