Urlaub bei Erwerbsminderungsrente - das Urteil des BAG vom 7. August 2012
Wulfers, D.; Dassau, A.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 1 · S. 3 bis 8
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gesetzliche Urlaubsansprüche entstehen auch dann, wenn der Arbeitnehmer eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezieht und das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund nach §33 Abs. 2 Satz 6 TVöD ruht. Nach Ansicht des BAG ist §26 Abs. 2 Buchst, c TVöD, der für diesen Fall eine Kürzung des Urlaubsanspruchs vorsieht, mit einer europa-rechtskonformen Auslegung des § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG unvereinbar. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH zur Kürzung des Urlaubs bei „Kurzarbeit Null3 überzeugt die Begründung des Bundesarbeitsgerichts nicht in allen Punkten (vgl. hierzu im Folgenden unter 2. ).