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Urlaub bei Erwerbsminderungsrente - das Urteil des BAG vom 7. August 2012

Wulfers, D.; Dassau, A.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 1 · S. 3 bis 8

Dokument
140145
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Wulfers, D.; Dassau, A.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 27
Seiten
3 bis 8
Erschienen: 2013-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Gesetzliche Urlaubsansprüche entstehen auch dann, wenn der Arbeitnehmer eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezieht und das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund nach §33 Abs. 2 Satz 6 TVöD ruht. Nach Ansicht des BAG ist §26 Abs. 2 Buchst, c TVöD, der für diesen Fall eine Kürzung des Urlaubsanspruchs vorsieht, mit einer europa-rechtskonformen Auslegung des § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG unvereinbar. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH zur Kürzung des Urlaubs bei „Kurzarbeit Null3 überzeugt die Begründung des Bundesarbeitsgerichts nicht in allen Punkten (vgl. hierzu im Folgenden unter 2. ).

Schlagworte

URLAUB ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG TVÖD RECHTSPRECHUNG ARBEITGEBER ZEIT PRAXIS ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSLEISTUNG MENSCHEN VERSTÄNDNIS RICHTLINIE LITERATUR ES KRANKHEIT