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Mindestund Mehrurlaub, Tilgungsbestimmung BGB § 362 Abs. 1, § 366; BUrIG §§1, 3 Abs. 1, § 7 Abs. 3 und Abs. 4, § 13 Abs. 1; Manteltarifvertrag für das Installateurund Heizungsbaue…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 1 · S. 20 bis 21

Dokument
140149
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 27
Seiten
20 bis 21
Erschienen: 2013-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Bekl. gewährte der Kl. im Jahr 2007 15 Tage Urlaub und zahlte ihr für dieses Jahr tarifliches Urlaubsgeld iHv. 1. 049, 71 Euro brutto. Vom 29. 4. 2008 bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses war die Kl. durchgehend arbeitsunfähig krank. Sie verlangte mit Schreiben vom 20. 2. 2009 von der Bekl. ohne Erfolg ua. die Abgeltung von 15 Urlaubstagen aus dem Jahr 2007 sowie die Zahlung von weiterem tariflichen Urlaubsgeld für dieses Jahr. Sie hat behauptet, es bestehe bei der Bekl. eine betriebliche Übung, wonach Urlaub bis zum 31. Dezember des Folgejahres genommen werden könne. Da die Bekl. bei der Urlaubsgewährung i…

Schlagworte

URLAUB ARBEITNEHMER ARBEITSUNFÄHIGKEIT BETRIEB KRANKHEIT UNTERNEHMEN ARBEITSLEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN HÖHE RECHTSPRECHUNG Zeitschrift für Tarifrecht München