Mindestund Mehrurlaub, Tilgungsbestimmung BGB § 362 Abs. 1, § 366; BUrIG §§1, 3 Abs. 1, § 7 Abs. 3 und Abs. 4, § 13 Abs. 1; Manteltarifvertrag für das Installateurund Heizungsbaue…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 1 · S. 20 bis 21
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bekl. gewährte der Kl. im Jahr 2007 15 Tage Urlaub und zahlte ihr für dieses Jahr tarifliches Urlaubsgeld iHv. 1. 049, 71 Euro brutto. Vom 29. 4. 2008 bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses war die Kl. durchgehend arbeitsunfähig krank. Sie verlangte mit Schreiben vom 20. 2. 2009 von der Bekl. ohne Erfolg ua. die Abgeltung von 15 Urlaubstagen aus dem Jahr 2007 sowie die Zahlung von weiterem tariflichen Urlaubsgeld für dieses Jahr. Sie hat behauptet, es bestehe bei der Bekl. eine betriebliche Übung, wonach Urlaub bis zum 31. Dezember des Folgejahres genommen werden könne. Da die Bekl. bei der Urlaubsgewährung i…