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Eingruppierung einer Sonderschulrektorin LehrerRL/TdL i.d.f. das Land Berlin geltenden Fassung; LBesG Berlin § 1 b Abs. 1; LBesO Berlin; TVÜ-Länder § 4; ÜbergangsTV Lehrkräfte Ber…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 1 · S. 26 bis 29
Dokument
140151
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird eine Angestellte arbeitsvertraglich als Sonderschulrektorin eingestellt und werden ihr die entsprechen den Aufgaben vorbehaltlos und endgültig übertragen, entspricht ihre Stellung grundsätzlich der einer Beamtin,der rechtmäßig, dh. unter Wahrung aller für die Besetzung des Dienstpostens geltenden Regelungen und unter Einweisung in die Planstelle, das entsprechende Amt übertragen worden ist.
Schlagworte
BAT
TÄTIGKEIT
PROBEZEIT
ARBEITGEBER
BERLIN
EINGRUPPIERUNG
RECHTSPRECHUNG
LEHRER
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
Zeitschrift für Tarifrecht
München