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Eingruppierung einer Sonderschulrektorin LehrerRL/TdL i.d.f. das Land Berlin geltenden Fassung; LBesG Berlin § 1 b Abs. 1; LBesO Berlin; TVÜ-Länder § 4; ÜbergangsTV Lehrkräfte Ber…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 1 · S. 26 bis 29

Dokument
140151
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 27
Seiten
26 bis 29
Erschienen: 2013-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Wird eine Angestellte arbeitsvertraglich als Sonderschulrektorin eingestellt und werden ihr die entsprechen den Aufgaben vorbehaltlos und endgültig übertragen, entspricht ihre Stellung grundsätzlich der einer Beamtin,der rechtmäßig, dh. unter Wahrung aller für die Besetzung des Dienstpostens geltenden Regelungen und unter Einweisung in die Planstelle, das entsprechende Amt übertragen worden ist.

Schlagworte

BAT TÄTIGKEIT PROBEZEIT ARBEITGEBER BERLIN EINGRUPPIERUNG RECHTSPRECHUNG LEHRER ARBEITSVERHÄLTNIS ES Zeitschrift für Tarifrecht München