Eingruppierung eines Bußgeldsachbearbeiters BAT Anl. 1a Teil I VergGr. IVa Fallgr. 1a
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 1 · S. 29 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kl. ist zuständig für Ordnungswidrigkeiten nach dem GüKG, dem Fahrpersonalgesetz, dem Gefahrgutgesetz, dem Abfallverbringungsgesetz, dem StVG, dem Personenbeförderungsgesetz, dem Tierschutzgesetz, dem ATP, dem Kriegswaffengesetz und dem AMBG. Nach einer statistischen Auswertung aus 2009 und 2010 handelt es sich zu ca. 99 % um Rechtsverstöße aus den vier Rechtsgebieten Fahrpersonalrecht, Gefahrgutrecht, Güterkraftverkehrsrecht und Abfallrecht. Weniger als 0,3 %, also durchschnittlich zwei Vorgänge je Ordnungswidrigkeitensachbearbeiter, entfielen auf eines der anderen Rechtsgebiete. Sofern der Einzelfall eine…