CareLit Fachartikel

Die Uhr tickt erst nach Prüfbeginn

Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2013 · Heft 1 · S. 42 bis 43

Dokument
140186
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Mertens, A.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 16
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2013-01-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Hat eine Kasse den Medizinischen Dienst beauftragt, eine Klinikabrechnung zu prüfen, und ist dieser Auftrag rechtzeitig angemeldet, kann das Krankenhaus die Patientenakte nicht einbehalten. Auch wirkt sich die zögerliche Bearbeitung der Prüfung nicht auf die Vergütung der stationären Leistungen aus. Dies entschied das Bundessozialgericht.

Schlagworte

KRANKENHAUS MDK KRANKENKASSE RECHT URTEIL STERBEHILFE BERATUNG ES PATIENTEN HÖHE SCHREIBEN RECHNUNGSPRÜFUNG UNTERLAGEN VERHALTEN GESUNDHEIT SICHERHEIT