CareLit Fachartikel
Die Uhr tickt erst nach Prüfbeginn
Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2013 · Heft 1 · S. 42 bis 43
Dokument
140186
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hat eine Kasse den Medizinischen Dienst beauftragt, eine Klinikabrechnung zu prüfen, und ist dieser Auftrag rechtzeitig angemeldet, kann das Krankenhaus die Patientenakte nicht einbehalten. Auch wirkt sich die zögerliche Bearbeitung der Prüfung nicht auf die Vergütung der stationären Leistungen aus. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Schlagworte
KRANKENHAUS
MDK
KRANKENKASSE
RECHT
URTEIL
STERBEHILFE
BERATUNG
ES
PATIENTEN
HÖHE
SCHREIBEN
RECHNUNGSPRÜFUNG
UNTERLAGEN
VERHALTEN
GESUNDHEIT
SICHERHEIT