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Wettbewerbswidrigkeit eines Partnerprogramms („aut idem-Substitution)UWG 4 Nr. 1, Nr. 11; HWG § 7 I 1 HS. 1

Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 1 · S. 33 bis 41

Dokument
140193
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
33 bis 41
Erschienen: 2013-01-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

2009 bot die Beklagte den Apothekern ein so genanntes Partnerprogramm (Anlage Kl) an. Dessen Ziel ist es, dass die teilnehmenden Apotheker Produkte der Beklagten und der S...-A... Deutschland GmbH bei der Abgabe an den Kunden „bevorzugt berücksichtigen, und zwar für den Fall, dass der verschreibende Arzt eine Substitution des verschriebenen Arzneimittels nicht ausschließt („aut idem-Substitution) und dem Apotheker eine Wahlfreihcit in der Auswahl zwischen verschiedenen Arzneimitteln eröffnet ist. Hat der Arzt die Ersetzung eines Medikaments durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht ausgeschlossen, muss der…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL APOTHEKER BUNDESGERICHTSHOF VEREINBARUNG APOTHEKE KRANKENVERSICHERUNG GENERIKA APOTHEKEN DEUTSCHLAND SCHREIBEN PATIENTEN RECHTSPRECHUNG HÖHE ES PERSONEN BERUFSAUSÜBUNG