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Verkauf von Importarzneimitteln ohne deutsche Zulassung AMG § 96 Nr. 5, Nr. 13; StGB § 263

Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 1 · S. 41 bis 49

Dokument
140194
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
41 bis 49
Erschienen: 2013-01-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das Landgericht hat den Angeklagten freigesprochen und ausgesprochen, dass er wegen der Durchsuchungen vom 14. Januar 2009 aus der Staatskasse zu entschädigen ist. Die hiergegen gerichtete, auf die näher ausgeführte Sachrüge gestützte Revision der Staatsanwaltschaft hat Erfolg.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL BUNDESGERICHTSHOF APOTHEKE URTEIL HERSTELLUNG ENTSCHEIDUNG ZULASSUNG DEUTSCHLAND PATIENTEN RECHTSPRECHUNG ES HÖHE LÖSUNGEN FRANKREICH UNGARN KENIA