Rechtzeitig wechseln
Wolff-Menzler, C.; Godemann, F.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2013 · Heft 1 · S. 62 bis 64
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit diesem Jahr können die ersten psychiatrischen und psy-chosomatischen Häuser und Abteilungen nach einem neuen Entgeltsystem abrechnen. Dazu müssen sie sich als Optionshäuser erklären. Die Fachgesellschaften legen ihren Mitgliedern nahe, dies auch aus politischen Gründen sehr kritisch zu prüfen. In den Jahren 2013 und 2014 ist die Abrechnung nach den neuen Entgeltkatalogen und Abrechnungsregeln nicht verpflichtend. Das Krankenhaus hat sein Verlangen, optieren zu wollen „zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Verhandlung durch die Sozialleis-tungsträger, frühestens jedoch zum 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres,…