Mindestmenge: Ja, aber...
Trefz, U.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2013 · Heft 1 · S. 102 bis 106
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgencht (BSG) musste sich in den vergangenen Wochen zum einen mit der Rechtmäßigkeit der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) normierten Mindestmenge für die Versorgung mit Kniegeienk-Totalendoprothesen (TEP) und zum anderen mit der Leistungsmenge für die Versorgung von Frühgeborenen beschäftigen. Die Rechtmäßigkeit der Mengenvorgaben wird differenziert beurteilt. Im Ergebnis werden Mindestmengen als Instrumente der Qualitätssicherung nicht grundsätzlich infrage gestellt, sie müssen sich aber auf Ausnahmelagen beschränken. Der G-BA wird daher bei künftiger Normierung von Mindestmengen die von de…