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Mindestmenge: Ja, aber...

Trefz, U.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2013 · Heft 1 · S. 102 bis 106

Dokument
140248
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Trefz, U.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 30
Seiten
102 bis 106
Erschienen: 2013-01-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Das Bundessozialgencht (BSG) musste sich in den vergangenen Wochen zum einen mit der Rechtmäßigkeit der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) normierten Mindestmenge für die Versorgung mit Kniegeienk-Totalendoprothesen (TEP) und zum anderen mit der Leistungsmenge für die Versorgung von Frühgeborenen beschäftigen. Die Rechtmäßigkeit der Mengenvorgaben wird differenziert beurteilt. Im Ergebnis werden Mindestmengen als Instrumente der Qualitätssicherung nicht grundsätzlich infrage gestellt, sie müssen sich aber auf Ausnahmelagen beschränken. Der G-BA wird daher bei künftiger Normierung von Mindestmengen die von de…

Schlagworte

GERICHT ENTSCHEIDUNG QUALITÄTSSICHERUNG RECHT URTEIL NORM KRANKENHÄUSER ES RECHTSPRECHUNG PATIENTEN RISIKO WAHRNEHMUNG LEISTUNG PRAXIS MEDIZIN WAHRSCHEINLICHKEIT