CareLit Fachartikel
Etwas mehr als Mini: Die neuen 450 Euro-Jobs
SCHAAIETENDORF, M.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2013 · Heft 2 · S. 32 bis 33
Dokument
140316
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Neben der Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobber von 400 Euro auf 450 Euro sind geringfügige Beschäftigungen, die seit dem 1. Januar 2013 aufgenommen werden, ab sofort grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungs-pflichtig. Die neue generelle Rentenversicherungspflicht kann sich auch auf bereits bestehende Minijobs auswirken, wenn nun die atte 400-Euro-Grenze überschritten wird. Arbeitgeber müssen dann handeln.
Schlagworte
ARBEITGEBER
RENTENVERSICHERUNG
BETREIBER
RECHT
URTEIL
ARBEITNEHMER
Neben
Anhebung
Verdienstgrenze
Minijobber
Geringfügige
Beschäftigungen
Januar
Aufgenommen
Sofort
Grundsätzlich