CareLit Fachartikel
Betriebsrat darf von Kündigung ausgenommen werden
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 2 · S. 30 bis 31
Dokument
140326
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Entscheidet sich die Einrichtung, Pflegekräfte zukünftig in Wechselschicht einsetzen zu wollen, rechtfertigt dies die Änderungskündigung gegenüber einer arbeitsvertraglich ausschließlich als (Dauer)-Nachtwache eingestellten examinierten Pflegekraft. Betriebsratsmitglieder genießen jedoch Sonderkündigungsschutz.
Schlagworte
EINRICHTUNG
SOZIALRECHT
ENTSCHEIDUNG
MITARBEITER
ERBRECHT
BUDGET
ZEIT
ES
VERTRÄGE
ALTENHILFE
BERLIN
GESETZGEBUNG
ESSEN
WOHNGEMEINSCHAFTEN
Altenheim
Hannover