CareLit Fachartikel
Unverhofft kommt oft
Bierther, I.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 2 · S. 32 bis 33
Dokument
140327
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, wenn er arbeitsunfähig ist, dies dem Arbeitgeber anzuzeigen und mitzuteilen, wie lange er voraussichtlich fehlen wird. Die gesetzliche Regelung geht davon aus, dass nicht jede Krankheit zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit führt. Dem Arbeitnehmer soll zunächst die Möglichkeit gegeben werden, die AU und deren Dauer zunächst ohne Hinzuziehung eines Arztes selbst zu prognostizieren. Der Mitarbeiter ist nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber mitzuteilen, an welcher Krankheit er leidet.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
MITARBEITER
KRANKHEIT
ALTENHEIM
ESSEN
ZEIT
SCHREIBEN
ALTENHILFE
SOFTWARE
MENSCHEN
LÖSUNGEN
EFFIZIENZ
Hannover