CareLit Fachartikel

Krankenhäuser können ihre Rechnungen innerhalb von vier Jahren korrigieren

Köchling, S.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2012 · Heft 2 · S. 66

Dokument
140374
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Köchling, S.;
Ausgabe
Heft 2 / 2012
Jahrgang 81
Seiten
66
Erschienen: 2012-02-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Streitgegenstand des vom BSG am 22. November 2012 entschiedenen Verfahrens war die korrigierte Rechnung eines Krankenhauses über eine im Juli 2006 durchgeführte vollstationäre Behandlung. Nach deren Abschluss hatte das Krankenhaus der beklagten Krankenkasse im Juli 2006 eine als „Schlussrechnung bezeichnete Abrechnung erteilt, die die Krankenkasse im August 2006 beglichen hatte.

Schlagworte

KRANKENKASSE KRANKENHAUS LEISTUNGSABRECHNUNG URTEIL THERAPIE IT KRANKENHÄUSER WAFFEN KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach