CareLit Fachartikel
Krankenhäuser können ihre Rechnungen innerhalb von vier Jahren korrigieren
Köchling, S.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2012 · Heft 2 · S. 66
Dokument
140374
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Streitgegenstand des vom BSG am 22. November 2012 entschiedenen Verfahrens war die korrigierte Rechnung eines Krankenhauses über eine im Juli 2006 durchgeführte vollstationäre Behandlung. Nach deren Abschluss hatte das Krankenhaus der beklagten Krankenkasse im Juli 2006 eine als „Schlussrechnung bezeichnete Abrechnung erteilt, die die Krankenkasse im August 2006 beglichen hatte.
Schlagworte
KRANKENKASSE
KRANKENHAUS
LEISTUNGSABRECHNUNG
URTEIL
THERAPIE
IT
KRANKENHÄUSER
WAFFEN
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT
Kulmbach