Die Einwilligung des Patienten zum Heileingriff — hier: intramuskuläre Injektion durch das Pflegepersonal
Schneider, A.; · Deutsche Krankenpflegezeitschrift, Stuttgart · 1980 · Heft 1 · S. 638 bis 640
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die oben erwähnte Tatsache, daß von einer wirksamen Einwilligung des Patienten nur dann auszugehen ist, wenn er die Bedeutung und Tragweite des Heileingriffs ermessen kann, setzt eine entsprechende Aufklärung seitens des Arztes voraus. Ohne hier auf die vieldiskutierte Frage nach Umfang und Grenze der Aufklärungspflicht eingehen zu wollen2, ist festzuhalten, daß die Aufklärung zumindest die für den Patienten wesentlichen Punkte über Befund, Art des Eingriffs und dessen nicht ungewöhnliche Folgen enthalten muß, soweit der Patient nicht darauf verzichtet. Entscheidend ist dabei immer der Einzelfall. Jeder einzelne…