CareLit Fachartikel

Entwurf eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege und den Beruf derHebamme und des Entbindungshelfers (Krankenpflegeund Hebammengesetz — KrPfluHebG —)

Deutsche Krankenpflegezeitschrift, Stuttgart · 1977 · Heft 12 · S. 2 bis 15

Dokument
140484
CareLit-ID
Jahr
1977
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Krankenpflegezeitschrift, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 1977
Jahrgang 30
Seiten
2 bis 15
Erschienen: 1977-12-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Die Erlaubnis ist auch zu erteilen, wenn der Antragsteller die staatliche Prüfung vor Ablauf der durch dieses Gesetz vorgeschriebenen Ausbildung bestanden hat und die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 und 3 vorliegen. Durch eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene abgeschlossene Ausbildung wird die Voraussetzung nach Absatz 1 Nr. 1 erfüllt, wenn die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes anerkannt wird.

Schlagworte

PRAKTISCHE AUSBILDUNG AUSBILDUNG GESETZ KRANKENPFLEGE HEBAMME BAUPLANUNG BERUFE RICHTLINIE FAMILIE GESUNDHEIT PERSONEN BERUFSAUSBILDUNG UNTERRICHT KINDERKRANKENSCHWESTERN PSYCHIATRIE DEUTSCHLAND