CareLit Fachartikel
Entwurf eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege und den Beruf derHebamme und des Entbindungshelfers (Krankenpflegeund Hebammengesetz — KrPfluHebG —)
Deutsche Krankenpflegezeitschrift, Stuttgart · 1977 · Heft 12 · S. 2 bis 15
Dokument
140484
CareLit-ID
Jahr
1977
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Erlaubnis ist auch zu erteilen, wenn der Antragsteller die staatliche Prüfung vor Ablauf der durch dieses Gesetz vorgeschriebenen Ausbildung bestanden hat und die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 und 3 vorliegen. Durch eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene abgeschlossene Ausbildung wird die Voraussetzung nach Absatz 1 Nr. 1 erfüllt, wenn die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes anerkannt wird.
Schlagworte
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
AUSBILDUNG
GESETZ
KRANKENPFLEGE
HEBAMME
BAUPLANUNG
BERUFE
RICHTLINIE
FAMILIE
GESUNDHEIT
PERSONEN
BERUFSAUSBILDUNG
UNTERRICHT
KINDERKRANKENSCHWESTERN
PSYCHIATRIE
DEUTSCHLAND