Die Krankenpflegeausbildung in ihrer unklaren Stellung zwischen dualer Ausbildung und Berufsfachschulausbildung und die Bestrebungen um eine Integrationin das Bildungssystem (Seku…
Kruse, A.-P.; Ruprecht, H.; · Deutsche Krankenpflegezeitschrift, Stuttgart · 1978 · Heft 12 · S. 49 bis 59
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach den bisherigen Ausführungen über die Versicherungspflicht und die geltenden tarifvertraglichen Vereinbarungen für Krankenpflegeschüler/innen könnte gefolgert werden, die Ausbildung in der Krankenpflege fände im Rahmen eines Lehrverhältnisses statt und das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14. August 1969 (BGBI. I S. 1112) sei auf die Ausbildung anwendbar; denn das Berufsbitdungsgesetz „gilt für die Berufsbildung, soweit sie nicht in berufsbildenden Schulen durchgeführt wird, die den Schulgesetzen der Länder unterstehen (§2 Abs. 1 BBiG).