Zum Nutzen einer EDV-Dokumentation für die Bereiche Schmerz und Demenz in der stationären Aitenhilfe
Ostermann, R.; Schomburg, S.; Herick, N.; Schwermann, M.; · Pflege & Gesellschaft, Duisburg · 2013 · Heft 1 · S. 65 bis 74
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zum Führen einer aussagekräftigen Pflegedokumentation ist jede Einrichtung der stationären Altenhilfe nach §11 Heimgesetz, §75 SGB XI und §85 Abs. 3 SGB XI verpflichtet. Dabei spielt es für den Gesetzgeber keine Rolle für welches Medium (Papier oder EDV) sich die Einrichtung entscheidet. Historisch bedingt verwenden die meisten Einrichtungen noch eine Papierdokumentation, jedoch ist zu beobachten, dass der Anteil der Nutzer einer EDV-Dokumentation mehr und mehr wächst. Insbesondere bei Einrichtungsneugründungen wird von vornhinein nur mit einer EDV-gestützten Version gearbeitet.