CareLit Fachartikel

Aufsicht ohne Freiheitsbeschränkung

Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2013 · Heft 2 · S. 4 bis 5

Dokument
140587
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Demenzpflege im Blick, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2013
Jahrgang 3
Seiten
4 bis 5
Erschienen: 2013-02-01 00:00:00
ISSN
1867-6545
DOI

Zusammenfassung

Damit wird klar, dass der Bewegungsdrang bei Menschen mit Demenz ein nicht zu unterschätzendes Problem für die Pflegekräfte darstellt. Der Betreiber einer stationären Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, Bewohner vor vermeidbaren Schädigungen zu schützen. Sie vor allen möglichen Gefahren zu schützen ist damit aber nicht gemeint und sicherlich auch nicht umsetzbar.

Schlagworte

EINRICHTUNG DEMENZ BERLIN GERICHT INFORMATION BUNDESGERICHTSHOF MENSCHEN POLIZEI FREIHEIT HÖHE KAFFEE SCHUHE GEHHILFEN WETTER ES RECHTSPRECHUNG