CareLit Fachartikel
Aufsicht ohne Freiheitsbeschränkung
Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2013 · Heft 2 · S. 4 bis 5
Dokument
140587
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Damit wird klar, dass der Bewegungsdrang bei Menschen mit Demenz ein nicht zu unterschätzendes Problem für die Pflegekräfte darstellt. Der Betreiber einer stationären Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, Bewohner vor vermeidbaren Schädigungen zu schützen. Sie vor allen möglichen Gefahren zu schützen ist damit aber nicht gemeint und sicherlich auch nicht umsetzbar.
Schlagworte
EINRICHTUNG
DEMENZ
BERLIN
GERICHT
INFORMATION
BUNDESGERICHTSHOF
MENSCHEN
POLIZEI
FREIHEIT
HÖHE
KAFFEE
SCHUHE
GEHHILFEN
WETTER
ES
RECHTSPRECHUNG