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Von einer „Verbringung im Sinne einer Drittleistung nach f 2 Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 KHEntgG in Abgrenzung zu einer „Verlegung kann stets dann ausgegangen werden, wenn das abgebende…

Korthus, A.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2013 · Heft 2 · S. 175 bis 177

Dokument
140672
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Korthus, A.;
Ausgabe
Heft 2 / 2013
Jahrgang 105
Seiten
175 bis 177
Erschienen: 2013-02-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

In dem vom LSG Saarland entschiedenen Fall wurde ein Versicherter der beklagten gesetzlichen Krankenkasse am 2. Juni 2005 stationär aufgenommen. Grund der Aufnahme war eine instabile Angina Pectoris bei bekanntet koronarer Herzerkrankung. Am 3. Juni 2005 wurde der Versicherte vom erstaufnehmenden Krankenhaus zur Durchführung einer Koronarangiographie an die Klinik der Klägerin abgegeben und dort stationär aufgenommen. Die Ärzte in der Klinik der Klägerin gingen bei der Aufnahme des Versicherten der Beklagten von einem voraussichtlichen Entlassungstermin am 10. Juni 2005 aus.

Schlagworte

KRANKENHAUS LEISTUNG SAARLAND THERAPIE URTEIL RECHT PATIENTEN KORONARANGIOGRAPHIE BEOBACHTUNG ES DIAGNOSTIK ZEIT PRAXIS KRANKENUNTERLAGEN RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNGSFINDUNG