Von einer „Verbringung im Sinne einer Drittleistung nach f 2 Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 KHEntgG in Abgrenzung zu einer „Verlegung kann stets dann ausgegangen werden, wenn das abgebende…
Korthus, A.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2013 · Heft 2 · S. 175 bis 177
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In dem vom LSG Saarland entschiedenen Fall wurde ein Versicherter der beklagten gesetzlichen Krankenkasse am 2. Juni 2005 stationär aufgenommen. Grund der Aufnahme war eine instabile Angina Pectoris bei bekanntet koronarer Herzerkrankung. Am 3. Juni 2005 wurde der Versicherte vom erstaufnehmenden Krankenhaus zur Durchführung einer Koronarangiographie an die Klinik der Klägerin abgegeben und dort stationär aufgenommen. Die Ärzte in der Klinik der Klägerin gingen bei der Aufnahme des Versicherten der Beklagten von einem voraussichtlichen Entlassungstermin am 10. Juni 2005 aus.