CareLit Fachartikel

Sorgfalt ist die oberste Pflicht

Bürgi, H.; · Krankenpflege Soins Infirmiers, Solothurn · 1985 · Heft 3 · S. 64 bis 65

Dokument
140707
CareLit-ID
Jahr
1985
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenpflege Soins Infirmiers, Solothurn
Autor:innen
Bürgi, H.;
Ausgabe
Heft 3 / 1985
Jahrgang 78
Seiten
64 bis 65
Erschienen: 1985-03-01 00:00:00
ISSN
0253-0465
DOI

Zusammenfassung

Aus juristischer Sicht hat Autonomie ihre Grenzen dort, wo das Recht des Patienten tangiert wird. Der Autor des nachfolgenden Artikels - es ist der bernische Kantonsarzt - geht insbesondere auf die juristische Stellung des Arztes ein, wobei er das Pflegeteam ausdrücklich miteinschliesst. Seine Ausführungen schliessen mit dem Rat an Arzt und Krankenpflegepersonal, nur innerhalb ihrer Kompetenzen tätig zu sein. Kann das Krankenpflegepersonal diese Formulierung als Aufruf interpretieren, sich als gleichwertiger Partner zu fühlen und seine Kompetenzen im Team klar zu definieren?

Schlagworte

MITARBEITER PATIENT THERAPIE TEAM RECHT HAFTPFLICHT PATIENTEN KRANKENPFLEGEPERSONAL FORTBILDUNG GEWISSEN ETHIK ES KUNST GESETZGEBUNG KRANKHEIT HÖHE