Sorgfalt ist die oberste Pflicht
Bürgi, H.; · Krankenpflege Soins Infirmiers, Solothurn · 1985 · Heft 3 · S. 64 bis 65
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus juristischer Sicht hat Autonomie ihre Grenzen dort, wo das Recht des Patienten tangiert wird. Der Autor des nachfolgenden Artikels - es ist der bernische Kantonsarzt - geht insbesondere auf die juristische Stellung des Arztes ein, wobei er das Pflegeteam ausdrücklich miteinschliesst. Seine Ausführungen schliessen mit dem Rat an Arzt und Krankenpflegepersonal, nur innerhalb ihrer Kompetenzen tätig zu sein. Kann das Krankenpflegepersonal diese Formulierung als Aufruf interpretieren, sich als gleichwertiger Partner zu fühlen und seine Kompetenzen im Team klar zu definieren?