CareLit Fachartikel
Wer haftet bei Fehlern?
Glaus, B.; · Krankenpflege Soins Infirmiers, Solothurn · 1985 · Heft 1 · S. 70 bis 71
Dokument
140743
CareLit-ID
Jahr
1985
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn davon die Rede ist, eine Schwester oder ein Arzt hafte persönlich, so verdeckt diese Redensart die Tatsache, dass in der Praxis meistens eine Versicherung zahlt. Hinzu kommt, dass das Krankenpflegepersonal meistens erst an zweiter Stelle, als Arbeitnehmer oder Hilfsperson einer Trägerschaft, eines Spitals oder eines Arztes haftet. Das Risiko, wirklich «persönlich» belangt zu werden, ist deshalb gering.
Schlagworte
THERAPIE
KRANKENPFLEGE
PATIENT
PERSONAL
KRANKENHAUS
SORGFALTSPFLICHT
PRAXIS
VERSICHERUNG
KRANKENPFLEGEPERSONAL
RISIKO
ES
SCHWEIZ
WISSENSCHAFT
KUNST
APOTHEKER
PATIENTEN