Grundlagen des Einsatzes von Betriebssanitätern
Pluntke, S.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2013 · Heft 2 · S. 23 bis 27
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Unternehmer ist nach § 10 Arbeitsschutzgesetz und § 21 Sozialgesetzbuch VII verpflichtet, Ersthelfer zu bestellen. Erste Hilfe können sowohl betriebliche Ersthelfer als auch Betriebssanitäter leisten. Die Ausgestaltung der betrieblichen Notfallversorgung bei Unfällen und anderen Gesundheitsstörungen ist dabei maßgeblich von der Anzahl der Beschäftigten und dem Gefahrenpotenzial ihrerTätigkeiten abhängig. Genügt in kleineren Betrieben eine ausreichende Zahl von qualifizierten Ersthelfern, müssen in größeren Unternehmen bereits entsprechend geschulte Betriebssanitäter vorgehalten werden, um die Wirksamkeit des…