Die Novellierung des AÜG
Brand, D.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 2 · S. 59 bis 63
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz {AÜG) regelt die Überlassung von Arbeitnehmern, soweit sie im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit stattfindet. Bis zum 30. November 2011 fand das Gesetz nur auf solche Arbeitnehmerüberlassung Anwendung, die gewerbsmäßig ausgeübt wurde. Ein Blick zurück in die Geschichte des AÜG zeigt, dass der ursprüngliche Gedanke des Gesetzes ausschließlich auf den sozialen Schutz der Leiharbeitnehmer ausgerichtet war. Die Verabschiedung des AÜG durch den Bundestag erfolgte 1972. Nach der Begründung des Regierungsentwurfs war als Ziel beschrieben, dass das Gesetz dazu beitragen solle, „be…