Der neue Semikorporatismus in der Arzneimittelversorgung der GKV: Rechtsfragen der Rahmenvereinbarung nach § 130 b Abs. 9 SGB V
Huster, S.; · Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2013 · Heft 2 · S. 1 bis 8
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dass die pharmazeutische Industrie in Deutschland den Preis neuerund innovativer Arzneimittel selbst festlegen kann, den die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dann anstandslos bezahlen muss, wird von der Gesundheitspolitik bereits seit langem beklagt. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) hatte der Gesetzgeber im Jahre 2007 für diese Arzneimittel in §§ 35 b, 31 Abs. 2a SGB V a. F. das Verfahren der Kosten-Nutzen-Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einer anschließenden Höchstbetragsfestsetzung du…