Prüfung der Jahresrechnung der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
Kohlhepp, R.; · Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2013 · Heft 2 · S. 9 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Jahresrechnung der gesetzlichen Krankenkassen, ist nach § 77 Abs. 1a SGB IV, der zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, von einem Wirtschaftsprüfer (WP), einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder einem vereidigten Buchprüfer zu prüfen. Die Neuregelung kam für die beteiligten Kassen und den Berufsstand der WP teilweise überraschend. Es haben sich daher noch keine einheitlichen Grundsätze für die Durchführung von Jahresrechnungsprüfungen herausgebildet. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat im Herbst 2012 einen Prüfungshinweis veröffentlicht, der erste Orientierung bei der Prüfung von Krankenkassen…