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Untreue bei der Verschreibung von Hilfsmitteln Zugleich Anmerkung zum Beschluss des Amtsgerichts Kiel vom 04.04.2011 -43 Gs 95V11

Taschke, J.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 6 · S. 189 bis 191

Dokument
140939
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Taschke, J.;
Ausgabe
Heft 6 / 2012
Jahrgang 12
Seiten
189 bis 191
Erschienen: 2012-06-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Gem. § 128 II 1 SGB V dürfen Leistungserbringer Vertragsärzte nicht gegen Entgelt oder Gewährung sonstiger wirtschaftlicher Vorteile an der Durchführung der Versorgung mit Hilfsmitteln beteiligen oder solche Zuwendungen im Zusammenhang mit der Verordnung von Hilfsmitteln gewähren. Ziel ist es sicherzustellen, dass ärztliche Leistungserbrin-ger grundsätzlich unbeeinflusst von eigenen finanziellen Interessen bei der Verordnung oder bei der Beratung und Steuerung von Versicherten entscheiden können, wodurch von vornherein potentielle Konfliktsituationen und eine Kommerzialisierung ärztlicher Leistungen vermieden we…

Schlagworte

KRANKENKASSE RECHTSPRECHUNG LEISTUNG LEISTUNGSABRECHNUNG BUNDESGERICHTSHOF BETRUG PATIENTEN BERATUNG GESUNDHEIT PIPER ARZTPRAXEN NOTFÄLLE ROLLE KUNST TÄUSCHUNG VERHALTEN