Untreue bei der Verschreibung von Hilfsmitteln Zugleich Anmerkung zum Beschluss des Amtsgerichts Kiel vom 04.04.2011 -43 Gs 95V11
Taschke, J.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 6 · S. 189 bis 191
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gem. § 128 II 1 SGB V dürfen Leistungserbringer Vertragsärzte nicht gegen Entgelt oder Gewährung sonstiger wirtschaftlicher Vorteile an der Durchführung der Versorgung mit Hilfsmitteln beteiligen oder solche Zuwendungen im Zusammenhang mit der Verordnung von Hilfsmitteln gewähren. Ziel ist es sicherzustellen, dass ärztliche Leistungserbrin-ger grundsätzlich unbeeinflusst von eigenen finanziellen Interessen bei der Verordnung oder bei der Beratung und Steuerung von Versicherten entscheiden können, wodurch von vornherein potentielle Konfliktsituationen und eine Kommerzialisierung ärztlicher Leistungen vermieden we…