Gemeinschaftsmarke - Absolute Eintragungshindernisse aufgrund beschreibenden CharaktersArt. 7 Abs. i Buchst, c und b, Art. 75 Verordnung Nr. 207/2009
Goldenbaum, P.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 6 · S. 194 bis 200
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beurteilung des beschreibenden Charakters eines angemeldeten Zeichens erfordert zunächst die Feststellung der Bedeutung des fraglichen Wortzeichens und danach auf der Grundlage dieser Bedeutung die Prüfung, ob aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise ein hinreichend direkter und konkreter Zusammenhang zwischen dem Zeichen und den Kategorien von Waren und Dienstleistungen besteht, für die die Eintragung beantragt wurde. Die Begründung der Zurückweisung einer Markenanmeldung als beschreibend muss Ausführungen dazu enthalten, warum die maßgeblichen Ver kehrskreise unmittelbar und ohne weitere Überlegunge…