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Gemeinschaftsmarke - Absolute Eintragungshindernisse aufgrund beschreibenden CharaktersArt. 7 Abs. i Buchst, c und b, Art. 75 Verordnung Nr. 207/2009

Goldenbaum, P.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 6 · S. 194 bis 200

Dokument
140941
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Goldenbaum, P.;
Ausgabe
Heft 6 / 2012
Jahrgang 12
Seiten
194 bis 200
Erschienen: 2012-06-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Die Beurteilung des beschreibenden Charakters eines angemeldeten Zeichens erfordert zunächst die Feststellung der Bedeutung des fraglichen Wortzeichens und danach auf der Grundlage dieser Bedeutung die Prüfung, ob aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise ein hinreichend direkter und konkreter Zusammenhang zwischen dem Zeichen und den Kategorien von Waren und Dienstleistungen besteht, für die die Eintragung beantragt wurde. Die Begründung der Zurückweisung einer Markenanmeldung als beschreibend muss Ausführungen dazu enthalten, warum die maßgeblichen Ver kehrskreise unmittelbar und ohne weitere Überlegunge…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG URTEIL RECHT BEURTEILUNG GERICHT SPRITZEN KLASSIFIKATION GUMMI KUNSTSTOFFE CHARAKTER MEDIZIN PHARMAZIE WAHRNEHMUNG ZEIT ROLLE