CareLit Fachartikel
Untreue bei der Verschreibung von Hilfsmitteln §§128,72,12 SGB V
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 6 · S. 209 bis 211
Dokument
140942
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beschuldigten A und B sind Ärzte und zur Behandlung gesetzlich Krankenversicherter zugelassen (Vertragsärzte). Zu einem noch unbekannten Zeitpunkt trafen sie mit den weiteren Beschuldigten C und D, die als „CD auftraten, eine Verabredung dergestalt, dass, die ihren Patienten verschriebenen Schuheinlagen ausschließlich von den Beschuldigten C und D bezogen werden sollten.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
LEISTUNG
STRAFTAT
ARZTPRAXIS
VERGÜTUNG
SCHLESWIG-HOLSTEIN
PRAXIS
PATIENTEN
KORRESPONDENZ
UNTERLAGEN
ZEIT
ROLLE
HÖHE
BETRUG
STÄRKE
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