CareLit Fachartikel

Untreue bei der Verschreibung von Hilfsmitteln §§128,72,12 SGB V

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 6 · S. 209 bis 211

Dokument
140942
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2012
Jahrgang 12
Seiten
209 bis 211
Erschienen: 2012-06-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Die Beschuldigten A und B sind Ärzte und zur Behandlung gesetzlich Krankenversicherter zugelassen (Vertragsärzte). Zu einem noch unbekannten Zeitpunkt trafen sie mit den weiteren Beschuldigten C und D, die als „CD auftraten, eine Verabredung dergestalt, dass, die ihren Patienten verschriebenen Schuheinlagen ausschließlich von den Beschuldigten C und D bezogen werden sollten.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF LEISTUNG STRAFTAT ARZTPRAXIS VERGÜTUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN PRAXIS PATIENTEN KORRESPONDENZ UNTERLAGEN ZEIT ROLLE HÖHE BETRUG STÄRKE MedizinProdukte Recht