CareLit Fachartikel
Unzulässigkeit der Werbung für Kindernahrung mit gesundheitsbezogenen Angaben HCV Art. 10 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Nr. 5; UWG § § 3, 8 Abs. 1,4 Nr. 11
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 2 · S. 21 bis 26
Dokument
140947
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Werbung für eine Kindermilch mit u.a. den Angaben „um ihr Kind von innen heraus zu unterstützen * „Durch die Vermehrung von guten Darmbakterien ist eine unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben. Auch wenn bereits ein Zulassungsantrag gemäß der Health Claims Verordnung (HCV) gestellt ist, bewirkt dies nicht automatisch eine Zulässigkeit der getätigten Angaben. Liegt eine Abweichung zum Zulassungsantrag vor, ist diese von einer Legalisicrungswir-kung nicht gedeckt.
Schlagworte
MARKETING
KIND
BUNDESGERICHTSHOF
VERBOT
RECHTSPRECHUNG
GERICHT
WERBUNG
DEUTSCHLAND
ES
PRÄBIOTIKA
GESUNDHEIT
MOLEKULARGEWICHT
OLIGOSACCHARIDE
ZULASSUNG
ZEIT
VERSTÄNDNIS