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Unzulässigkeit der Werbung für Kindernahrung mit gesundheitsbezogenen Angaben HCV Art. 10 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Nr. 5; UWG § § 3, 8 Abs. 1,4 Nr. 11

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 2 · S. 21 bis 26

Dokument
140947
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
21 bis 26
Erschienen: 2013-02-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Werbung für eine Kindermilch mit u.a. den Angaben „um ihr Kind von innen heraus zu unterstützen * „Durch die Vermehrung von guten Darmbakterien ist eine unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben. Auch wenn bereits ein Zulassungsantrag gemäß der Health Claims Verordnung (HCV) gestellt ist, bewirkt dies nicht automatisch eine Zulässigkeit der getätigten Angaben. Liegt eine Abweichung zum Zulassungsantrag vor, ist diese von einer Legalisicrungswir-kung nicht gedeckt.

Schlagworte

MARKETING KIND BUNDESGERICHTSHOF VERBOT RECHTSPRECHUNG GERICHT WERBUNG DEUTSCHLAND ES PRÄBIOTIKA GESUNDHEIT MOLEKULARGEWICHT OLIGOSACCHARIDE ZULASSUNG ZEIT VERSTÄNDNIS