CareLit Fachartikel
Zulässigkeit des Hinweises auf die Zutat Käse auch bei Schmelzkäse KäseV § 1 Abs. 4
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 2 · S. 26 bis 27
Dokument
140948
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird dem Verbraucher mitgeteilt, dass ein beworbener Kartoffelgratin „mit Käse hergestellt wurde, nehmen jedenfalls erhebliche Teile des angesprochenen Publikums an, dass hier ein mit Käse überbackener Gratin angeboten wird In dieser Erwartung wird der Verbraucher aber auch nicht enttäuscht, wenn er erfährt, dass das Produkt nicht mit Käse im Sinne der KäseV, sondern mit Schmelzkäse überbacken worden ist. Denn auch letzterer wird vom Verbraucher als „Käse angesprochen.
Schlagworte
MARKETING
NAHRUNGSMITTEL
RECHT
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
ABMAHNUNG
KÄSE
WERBUNG
Lebensmittel und Recht
Frankfurt