CareLit Fachartikel

Zulässigkeit des Hinweises auf die Zutat Käse auch bei Schmelzkäse KäseV § 1 Abs. 4

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 2 · S. 26 bis 27

Dokument
140948
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
26 bis 27
Erschienen: 2013-02-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Wird dem Verbraucher mitgeteilt, dass ein beworbener Kartoffelgratin „mit Käse hergestellt wurde, nehmen jedenfalls erhebliche Teile des angesprochenen Publikums an, dass hier ein mit Käse überbackener Gratin angeboten wird In dieser Erwartung wird der Verbraucher aber auch nicht enttäuscht, wenn er erfährt, dass das Produkt nicht mit Käse im Sinne der KäseV, sondern mit Schmelzkäse überbacken worden ist. Denn auch letzterer wird vom Verbraucher als „Käse angesprochen.

Schlagworte

MARKETING NAHRUNGSMITTEL RECHT RECHTSPRECHUNG URTEIL ABMAHNUNG KÄSE WERBUNG Lebensmittel und Recht Frankfurt