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Irreführung durch Bezeichnungen „Putenbzw. Hähnchen-Filetstreifen, gebraten, bei industriell hergestellten Produkten LFGB§ 11 Abs. 1 Satzl

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 2 · S. 31 bis 35

Dokument
140950
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
31 bis 35
Erschienen: 2013-02-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Bezeichnungen „Putcn-Filetstrcifcn, gebraten und „Hähnchen-Filctstrcifen, gebraten wecken die Assoziation, die Produkte seien wie im traditionellen Fleischcr-handwerk aus dem natürlich gewachsenen Stück Geflügelfleisch geschnitten worden. Der Referenzverbraucher rechnet nicht damit, dass solche Produkte aus der erkalteten Masse gewonnen werden, die entsteht, nachdem Gcflügclbrüstc durch mechanische Behandlung (Tum-bcln) eine weiche Struktur erhalten haben und teilweise zerrissen worden sind und dann mit einem erheblichen Anteil an brätartig fein zerkleinerter Fleischmasse in einen Kunstdarm gefüllt und gekoc…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG HERSTELLUNG RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG THERAPIE WIRKUNG ASSOZIATION ZULASSUNG TÄUSCHUNG PRAXIS GEFLÜGEL HAUT KNOCHEN SCHWEIN FLEISCH ZEIT