Kein effektiver Rechtsschutz gegen die Ablehnung der erweiterten Parkerleichterung - »aG-light«?
Löbner, A.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2013 · Heft 2 · S. 13 bis 15
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einerseits wird vertreten, dass sich aus der StVO originär die ausschließliche Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde für die Gewährung der Parkerleichterung ergibt1. Diese ausschließliche Zuständigkeit umfasse auch die Beurteilung, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Parkerleichterung bei einem Antragsteller gegeben sind. Eine Bindungswirkung der Straßenverkehrsbehörde an die Feststellungen der Versorgungsverwaltung2 bestehe nur für die im Schwerbehindertenausweis einzutragenden Feststellungen, welche sich auf den Grad der Behinderung und eventuelle Merkzeichen beschränkend Wen…