Zuständigkeit von Pflegenden für ärztliche Anordnungen
Sander, K.; · Forum Ausbildung, Brake · 2012 · Heft 11 · S. 38 bis 39
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Insbesondere Pflegerinnen, die auf langjährige Berufserfahrungen zurückgreifen können, sind sich darüber bewusst, dass ihre Erfahrungen für noch unerfahrene Ärztinnen und Ärzte überaus bedeutsam sind. Um die Fülle der notwendigen ärztlichen Anordnungen für die Patienten und Patientinnen treffen zu können, brauchen sie häufig Hilfestellungen und Hinweise von der Pflege. Die Krankenschwester Hedwig Esche (ChKH3) ist zum Zeitpunkt des Interviews 56 Jahre alt. Sie verfügt über 35 Jahre Berufserfahrung in der Pflege und reflektiert ihre Möglichkeit, den Ärzten Vorschläge zu machen, als altersund erfahrungsabhängig.