CareLit Fachartikel

Das Hessische Gesetz über Betreuungsund Pflegeleistungen Ein kritischer Überblick (2. Teil)

Bachern, J.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 1 · S. 3 bis 13

Dokument
141000
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Bachern, J.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
3 bis 13
Erschienen: 2013-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Hervorzuheben ist allerdings der bereits oben unter B. angesprochene § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7. Danach dürfen ambulante und stationäre Einrichtungen nur betrieben werden, wenn der Betreiber »anerkannte Methoden zur Vermeidungfreiheitsentziehender Maßnahmen anwendet und die Betreuungsund Pflegekräfie dahingehend regelmäßig schult oder schulen lässt«. Wie schon bei § 8 gilt: so hehr das Ziel, so problematisch die Ausführung. Gegen eine Sensibilisierung der Betreuungsund Pflegekräfte und ihre zusätzliche Qualifikation spricht nichts Durchgreifendes, aber hier wird einmal mehr nicht abgewartet, was die zahlreichen und…

Schlagworte

GESETZ BETREIBER EINRICHTUNG LEITUNG UNTERNEHMEN NORM PRAXIS ORIENTIERUNG RECHTSANWÄLTE VERHALTEN WISSEN ES MENSCHEN PERSONEN BERATUNG WOHNUNG