Mindestentgelt in der Pflegebranche gilt auch für Bereitschaftszeiten PflegeArbbV § 1 Abs. 3, § 2; SGB XI § 14 Abs. 4 Nr. 1-3
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 1 · S. 26 bis 37
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin war bei einem privaten Pflegedienst beschäftigt. Auftraggeberin der Arbeitgeberin war die katholische Kirche. Sie wurde in einem katholischen Schwesternhaus zur Erbringung pflegerischer Leistungen bei zwei pflegebedürftigen Ordensschwestern eingesetzt. Im Arbeitsvertrag war die Erbringung von »Rund-um-die-Uhr-Diensten«, zumeist 15 Tage am Stück, geschuldet. Während der Dienste wohnte die Pflegerin im Schwesternheim in unmittelbarer Nähe zu den Ordensschwestern. In diese Dienste fielen Zeiten der Vollarbeit und auch Bereitschaftszeiten. Eine Abgrenzung, wann Vollarbeit zu erbringen war und wann die A…