CareLit Fachartikel

Mindestentgelt in der Pflegebranche gilt auch für Bereitschaftszeiten PflegeArbbV § 1 Abs. 3, § 2; SGB XI § 14 Abs. 4 Nr. 1-3

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 1 · S. 26 bis 37

Dokument
141002
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
26 bis 37
Erschienen: 2013-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin war bei einem privaten Pflegedienst beschäftigt. Auftraggeberin der Arbeitgeberin war die katholische Kirche. Sie wurde in einem katholischen Schwesternhaus zur Erbringung pflegerischer Leistungen bei zwei pflegebedürftigen Ordensschwestern eingesetzt. Im Arbeitsvertrag war die Erbringung von »Rund-um-die-Uhr-Diensten«, zumeist 15 Tage am Stück, geschuldet. Während der Dienste wohnte die Pflegerin im Schwesternheim in unmittelbarer Nähe zu den Ordensschwestern. In diese Dienste fielen Zeiten der Vollarbeit und auch Bereitschaftszeiten. Eine Abgrenzung, wann Vollarbeit zu erbringen war und wann die A…

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSZEIT TÄTIGKEIT ARBEITNEHMER RECHTSPRECHUNG VERGÜTUNG HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS TOD PERSONEN ES STELLENBESCHREIBUNG ESSEN MITTAGESSEN BETTEN REHABILITATION