CareLit Fachartikel

Zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der UmkleidezeitenBetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 1 · S. 42 bis 45

Dokument
141004
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
42 bis 45
Erschienen: 2013-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Arbeitsgericht hat den Anträgen des Betriebsrats stattgegeben und festgestellt, dass dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht, soweit die Beteiligte zu 2) die Arbeitnehmer anweist, außerhalb ihrer festgelegten Arbeitszeiten die Dienstkleidung anund auszuziehen. Darüber hinaus hat es der Beteiligten zu 2) untersagt, Anordnungen oder Maßnahmen zu treffen, die darauf gerichtet sind, die Arbeitszeit im Betrieb erst nach der Umkleidezeit zu erfassen.

Schlagworte

ARBEITSZEIT ARBEITNEHMER PERSONALRAT ZEIT MITARBEITER UNTERNEHMEN RECHTSPRECHUNG ARBEIT ES SCHREIBEN HÖHE ARBEITSLEISTUNG VERHALTEN BELEGSCHAFT TRAGEN FARBE