CareLit Fachartikel
Zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der UmkleidezeitenBetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 1 · S. 42 bis 45
Dokument
141004
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Arbeitsgericht hat den Anträgen des Betriebsrats stattgegeben und festgestellt, dass dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht, soweit die Beteiligte zu 2) die Arbeitnehmer anweist, außerhalb ihrer festgelegten Arbeitszeiten die Dienstkleidung anund auszuziehen. Darüber hinaus hat es der Beteiligten zu 2) untersagt, Anordnungen oder Maßnahmen zu treffen, die darauf gerichtet sind, die Arbeitszeit im Betrieb erst nach der Umkleidezeit zu erfassen.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
ARBEITNEHMER
PERSONALRAT
ZEIT
MITARBEITER
UNTERNEHMEN
RECHTSPRECHUNG
ARBEIT
ES
SCHREIBEN
HÖHE
ARBEITSLEISTUNG
VERHALTEN
BELEGSCHAFT
TRAGEN
FARBE