CareLit Fachartikel

Obacht beim Verkauf eines Pflegedienstes

Becker, M.; · Care konkret, Hannover · 2013 · Heft 2 · S. 11

Dokument
141015
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Becker, M.;
Ausgabe
Heft 2 / 2013
Jahrgang 16
Seiten
11
Erschienen: 2013-02-22 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Beim Verkauf eines ambulanten Pflegedienstes wird regelmäßig ein Wettbewerbsverbot vereinbart. Dabei verpflichtet sich der Verkäufer, für mehrere Jahre in einem bestimmten räumlichen Umkreis keinen Pflegedienst neu zu eröffnen oder zu betreiben. Dies lässt er sich entsprechend vergüten. Dazu wurde nun ein aktuelles Urteil veröffentlicht.

Schlagworte

PFLEGEPERSONAL VEREINBARUNG UNTERNEHMEN URTEIL VERBOT TÄTIGKEIT PATIENTEN LEISTUNG NAMEN ES Care konkret Hannover