CareLit Fachartikel
Obacht beim Verkauf eines Pflegedienstes
Becker, M.; · Care konkret, Hannover · 2013 · Heft 2 · S. 11
Dokument
141015
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beim Verkauf eines ambulanten Pflegedienstes wird regelmäßig ein Wettbewerbsverbot vereinbart. Dabei verpflichtet sich der Verkäufer, für mehrere Jahre in einem bestimmten räumlichen Umkreis keinen Pflegedienst neu zu eröffnen oder zu betreiben. Dies lässt er sich entsprechend vergüten. Dazu wurde nun ein aktuelles Urteil veröffentlicht.
Schlagworte
PFLEGEPERSONAL
VEREINBARUNG
UNTERNEHMEN
URTEIL
VERBOT
TÄTIGKEIT
PATIENTEN
LEISTUNG
NAMEN
ES
Care konkret
Hannover