Was tun bei Streitigkeiten über den Qualitätsbericht?
Bartels, T.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2013 · Heft 3 · S. 30 bis 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundlage der Qualitätsprüfung ist der von den Landesverbänden der Pflegekassen zu stellende Prüfauftrag. Mit einer Prüfung können neben dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) auch private Sachverständige beauftragt werden. Es sind Regel-, Anlassund Wiederholungsprüfungen möglich. Gibt es Streit über die Ergebnisse der Qualitätsprüfung, kann der Pflegedienst eine Veröffentlichung der Prüfergebnisse im Wege eines einstweiligen Rechtsschutzes verhindern. Das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gab mit Beschluss vom 5. Juni 2012, Az. L 10 P 118/11 B ER jüngst dem Betreiber eines amb…