CareLit Fachartikel
Einmaleins des Kündigungsrechts
Scherz, S.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2013 · Heft 3 · S. 32 bis 33
Dokument
141038
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts, wenn das Arbeitsverhältnis des Schwerbehinderten zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung länger als sechs Monate bestanden hat. Das Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitgliedes kann während dessen Amtszeit und innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit nur gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung gegeben ist.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
KRANKENKASSE
ARBEITNEHMER
WOHNGEMEINSCHAFT
PERSONALRAT
MITARBEITER
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHWANGERSCHAFT
PERSONEN
LEISTUNG
WOHNUNG
BERLIN
WOHNGEMEINSCHAFTEN
ES
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