CareLit Fachartikel

Einmaleins des Kündigungsrechts

Scherz, S.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2013 · Heft 3 · S. 32 bis 33

Dokument
141038
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Scherz, S.;
Ausgabe
Heft 3 / 2013
Jahrgang 22
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2013-03-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts, wenn das Arbeitsverhältnis des Schwerbehinderten zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung länger als sechs Monate bestanden hat. Das Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitgliedes kann während dessen Amtszeit und innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit nur gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung gegeben ist.

Schlagworte

KÜNDIGUNG KRANKENKASSE ARBEITNEHMER WOHNGEMEINSCHAFT PERSONALRAT MITARBEITER ARBEITSVERHÄLTNIS SCHWANGERSCHAFT PERSONEN LEISTUNG WOHNUNG BERLIN WOHNGEMEINSCHAFTEN ES PATIENTEN TELEFAX