Medikamentenspiegelbestimmung bei der Begutachtung chronischer Schmerzsyndrome und ihre Aussagekraft für die gutachtliche Beurteilungspraxis
Wolff, D.; · Versicherungsmedizin, Karlsruhe · 2013 · Heft 3 · S. 24 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Sachverständige dient als Fachmann zur Beurteilung einer Erkrankungssituation bzw. einer Leistungsbeeinträchtigung und sollte sich dabei soweit wie möglich auf Fakten beziehen. Objektive bzw. objektivierbare Daten sind dabei als wesentlich und höchstrangig anzusehen. Es ist deshalb für die Beurteilung chronischer Schmerzen darauf Wert zu legen, objektive Befunde zu ermitteln. Hierzu gehört essentiell die Erhebung von Medikamentenspiegeln, um die medikamentöse Behandlungssituation einschätzen zu können, die Therapietreue zu überprüfen und andererseits versuchte Täuschungsabsichten des Probanden offen zu legen.