Zu wenig Personal rechtfertigt allein keine Vergütungskürzung
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 3 · S. 52 bis 53
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht (BSG) entschied über die Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruches, in dem die Schiedsstelle eine von Kasse und Sozialhilfeträger festgesetzte Kürzung der Pflegevergütung in Höhe von 178.152,98 Euro bestätigt hatte. Nach einer Qualitätsprüfung durch den MDK wurde in der vollstationären Einrichtung des Klägers ein Personalabgleich durchgeführt. Der Sozialhilfeträger stellte im Vergleich zu der in der damals gültigen LQV vereinbarten Personalausstattung eine Unterdeckung von 3,5 Vollzeitkräften (VK) in einem Zeitraum von 14 Monaten fest. Der Kläger kam zu einer durchschnittlichen Personalüberbes…