Der neue 450-Euro-Job: Ein bisschen Maxi für das Mini
Schmietendorf, M.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 3 · S. 56 bis 57
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Neben der Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobber von 400 Euro auf 450 Euro sind geringfügige Beschäftigungen, die seit dem 1. Januar 2013 aufgenommen werden, ab sofort grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versi-cherungspflichtig. Die Beschäftigten erhalten damit Ansprüche auf das volle Leistungspaket der Rentenversicherung, mit vergleichsweise niedrigen eigenen Beiträgen. Für den Arbeitgeber bleibt es bei dem bisherigen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent des Arbeitsentgelts. Die Differenz in Höhe von 3,9 Prozent zum seit dem 1. Januar 2013 geltenden allgemeinen Beitragssatz der Rentenver…