CareLit Fachartikel

Besteht Arbeitspflicht, muss Urlaub genommen werden

Sausen, P.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 3 · S. 60 bis 63

Dokument
141103
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Sausen, P.;
Ausgabe
Heft 3 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
60 bis 63
Erschienen: 2013-03-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Der Mitarbeiter muss also immer dann einen Urlaubstag einsetzen und verbrauchen, wenn er an einem gesetzlichen Feiertag frei haben will, an dem er ohne Urlaub nach dem Dienstplan oder aber einer (Urlaubs-)Rahmenplanung zu arbeiten hätte. Das erhöhte Medienecho auf die Entscheidung suggeriert eine große Bedeutung für die Praxis. Tatsächlich aber führt das Urteil des BAG lediglich die gefestigte Rechtsprechung bezüglich der Behandlung von Feiertagen im Schichtdienst fort. Es wäre vielmehr überraschend und eine Abkehr von der bisherigen Linie gewesen, hätte das Gericht anders entschieden.

Schlagworte

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