Besteht Arbeitspflicht, muss Urlaub genommen werden
Sausen, P.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 3 · S. 60 bis 63
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Mitarbeiter muss also immer dann einen Urlaubstag einsetzen und verbrauchen, wenn er an einem gesetzlichen Feiertag frei haben will, an dem er ohne Urlaub nach dem Dienstplan oder aber einer (Urlaubs-)Rahmenplanung zu arbeiten hätte. Das erhöhte Medienecho auf die Entscheidung suggeriert eine große Bedeutung für die Praxis. Tatsächlich aber führt das Urteil des BAG lediglich die gefestigte Rechtsprechung bezüglich der Behandlung von Feiertagen im Schichtdienst fort. Es wäre vielmehr überraschend und eine Abkehr von der bisherigen Linie gewesen, hätte das Gericht anders entschieden.