Drittmittelverträge — Kein Anspruch auf Einsichtnahme in Kooperationsvertrag im Bereich der Forschung EFG§§4IS2 in
Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 2 · S. 70 bis 77
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Universität Köln muss den 2008 mit der Bayer Pharma AG abgeschlossenen Rahmenvertrag über die Kooperation bei Forschungsvorhaben und die Errichtung eines Graduiertcnkollcgs nicht offenlegen. Das In-formationsfrcihcitsgcsctz des Landes Nordrhein-Westfalen findet keine Anwendung, da der Kooperationsvertrag dem Bereich der Forschung zuzuordnen ist. Nach dem Gesetz kommt es nicht darauf an, ob das Bekanntwerden des Vertrags die Freiheit von Wissenschaft und Forschung beeinträchtigt oder ob die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung hat Entscheidend ist allein, ob die Regelungen der Rah…