CareLit Fachartikel

Drittmittelverträge — Kein Anspruch auf Einsichtnahme in Kooperationsvertrag im Bereich der Forschung EFG§§4IS2 in

Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 2 · S. 70 bis 77

Dokument
141109
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
70 bis 77
Erschienen: 2013-02-28 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Universität Köln muss den 2008 mit der Bayer Pharma AG abgeschlossenen Rahmenvertrag über die Kooperation bei Forschungsvorhaben und die Errichtung eines Graduiertcnkollcgs nicht offenlegen. Das In-formationsfrcihcitsgcsctz des Landes Nordrhein-Westfalen findet keine Anwendung, da der Kooperationsvertrag dem Bereich der Forschung zuzuordnen ist. Nach dem Gesetz kommt es nicht darauf an, ob das Bekanntwerden des Vertrags die Freiheit von Wissenschaft und Forschung beeinträchtigt oder ob die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung hat Entscheidend ist allein, ob die Regelungen der Rah…

Schlagworte

FORSCHUNG GRUNDGESETZ RECHTSPRECHUNG URTEIL WISSENSCHAFT ZUSAMMENARBEIT FREIHEIT KARDIOLOGIE PSYCHIATRIE PHARMAKOLOGIE MEDIZIN CHEMIE BIOLOGIE BIOCHEMIE PHARMAZIE FAKULTÄT