CareLit Fachartikel
Die in der Werbung behauptete Überlegenheit eines Produkts (Arzneimittel) muss nachgewiesen sein UWG §§ 3,4 Nr. 11, 5, 8; HWG § 3
Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 2 · S. 77 bis 81
Dokument
141110
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Werbung mit der angeblichen Überlegenheit eines Produkts im Arzneimittclbereich ist irreführend, wenn diese Überlegenheit nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist. Eine dafür in Bezug genommene Studie muss die behauptete Überlegenheit darstellen können. Ist die Studie hinsichtlich ihrer Aussagekraft in Fachkreisen umstritten, ist der erforderliche Nachweis nicht erbracht.
Schlagworte
MARKETING
RECHTSPRECHUNG
STUDIE
THERAPIE
URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF
WERBUNG
HIV
SYNDROM
LOPINAVIR
RITONAVIR
EUROPA
PATIENTEN
LEBER
BLUT
NACHWEISGRENZE