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Die in der Werbung behauptete Überlegenheit eines Produkts (Arzneimittel) muss nachgewiesen sein UWG §§ 3,4 Nr. 11, 5, 8; HWG § 3

Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 2 · S. 77 bis 81

Dokument
141110
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
77 bis 81
Erschienen: 2013-02-28 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Werbung mit der angeblichen Überlegenheit eines Produkts im Arzneimittclbereich ist irreführend, wenn diese Überlegenheit nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist. Eine dafür in Bezug genommene Studie muss die behauptete Überlegenheit darstellen können. Ist die Studie hinsichtlich ihrer Aussagekraft in Fachkreisen umstritten, ist der erforderliche Nachweis nicht erbracht.

Schlagworte

MARKETING RECHTSPRECHUNG STUDIE THERAPIE URTEIL BUNDESGERICHTSHOF WERBUNG HIV SYNDROM LOPINAVIR RITONAVIR EUROPA PATIENTEN LEBER BLUT NACHWEISGRENZE