Gewährung einer „Rezeptprämie stellt einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und die Arzneimittelpreisbindung dar HeilBG 5 85 IV 1 und 2; AMPreisV § 1 1 Nr. 1 und 2, IV
Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 2 · S. 88 bis 94
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Preisbindung sei eine durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigte Berufsausübungsregelung und mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit vereinbar. Sie solle nämlich eine zuverlässige, das heißt flächendeckende und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gewährleisten und Apotheker vor einem ruinösen Preiswettbewerb schützen. Dieser Schutz werde gefährdet, wenn jeder Kunde pro ver-schreibungspflichtigem Medikament einen Gutschein von einem EUR erhält. Dies stelle sich für den Kunden zwar als geringwertige Kleinigkeit dar. Bei einer Gesamtbetrachtung sei aber zu befürchten, dass…