CareLit Fachartikel
Kräutermischungen fallen in den Anwendungsbereich des AMGAMG 5 2 I 1 Nr. 2a, $ 5
Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 2 · S. 94 bis 98
Dokument
141113
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Kräutermischungen (zerkleinerte und getrocknete Pflanzcnbcstandteile), die mit Zusätzen synthetisch hergestellter Cannabinoide — hier die Wirkstoffe JWH-210 bzw. JWH-081 — versehen sind, fallen in den Anwendungsbereich des AMG, wenn sie von einer Vielzahl an Konsumenten erworben werden, um eine halluzinogene Wirkung zu erzielen.
Schlagworte
URTEIL
ARZNEIMITTEL
WIRKUNG
RECHTSPRECHUNG
WISSENSCHAFT
BUNDESGERICHTSHOF
CANNABINOIDE
TEXTILIEN
TABAKWAREN
INTERNET
GESUNDHEIT
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