CareLit Fachartikel
Interview zum Patientenrechtegesetz 2013
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2013 · Heft 1 · S. 2 bis 7
Dokument
141124
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Arzthaftungsrecht klagt typischer Weise der Patient gegen den Arzt. Der Patient trägt als Kläger die Beweislast. In der Regel führt aber der Patient eben diesen Nachweis maßgeblich mit der ärztlichen Dokumentation. Vor diesem Hintergrund ist die Forderung, Fälschungssicherheit herzustellen, ist aus Sicht der Patienten sehr zu begrüßen.
Schlagworte
PATIENT
THERAPIE
HAFTPFLICHT
BEHANDLUNGSFEHLER
DOKUMENTATION
GUTACHTEN
GESUNDHEIT
BUNDESREGIERUNG
PAPIER
AUGE
PATIENTEN
PRAXIS
HÖHE
ZAHN
LEISTUNG
RECHTSANWÄLTE