CareLit Fachartikel

Interview zum Patientenrechtegesetz 2013

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2013 · Heft 1 · S. 2 bis 7

Dokument
141124
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 21
Seiten
2 bis 7
Erschienen: 2013-01-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Im Arzthaftungsrecht klagt typischer Weise der Patient gegen den Arzt. Der Patient trägt als Kläger die Beweislast. In der Regel führt aber der Patient eben diesen Nachweis maßgeblich mit der ärztlichen Dokumentation. Vor diesem Hintergrund ist die Forderung, Fälschungssicherheit herzustellen, ist aus Sicht der Patienten sehr zu begrüßen.

Schlagworte

PATIENT THERAPIE HAFTPFLICHT BEHANDLUNGSFEHLER DOKUMENTATION GUTACHTEN GESUNDHEIT BUNDESREGIERUNG PAPIER AUGE PATIENTEN PRAXIS HÖHE ZAHN LEISTUNG RECHTSANWÄLTE