Rechtsmissbrauchskontrolle bei vertretungsbefristeten Arbeitsverträgen
Die Personalvertretung, Berlin · 2013 · Heft 3 · S. 110 bis 120
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Gerichte dürfen sich bei der Befristungskontrolle nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG nicht auf die Prüfung des geltend gemachten Sachgrunds der Vertretung beschränken. Sie sind vielmehr aus unionsrechtlichen Gründen verpflichtet, alle Umstände des Einzelfalls und dabei namentlich die Gesamtdauer und die Zahl der mit derselben Person zur Verrichtung der gleichen Arbeit geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge zu berücksichtigen, um auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeits verträge zurückgreifen. Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen…